Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2022/23

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2022/23

Jedes schulpflichtig werdende Kind erhält voraussichtlich im Juli 2021 vor der Schulanmeldung einen Informationsbrief von der Stadt Leipzig, Amt für Schule. Der Informationsbrief benennt
die für das Wohngebiet und das Schuljahr zuständige Schule, an der das Kind persönlich durch die Sorgeberechtigten angemeldet werden muss und beinhaltet weitere Informationen zum
Thema Schulanmeldung.

Mit welchem Alter muss mein Kind an der Grundschule angemeldet werden?
Alle Kinder, die bis zum 30.06.2022 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2015 bis 30.06.2016), sind in der für das Wohngebiet zuständigen Grundschule durch
die Sorgeberechtigten anzumelden. Kinder, die bis zum 30.09.2022 das sechste Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder
(sogenannte „Kann-Kinder“) schulpflichtig. Einen Informationsbrief erhalten „Kann-Kinder“ nicht.

Termine für die Schulanmeldung
Folgende Termine stehen für die Anmeldung des Kindes an der für die Wohnanschrift zuständigen Grundschule zur Verfügung:
Donnerstag, der 09.09.2021 von 8:00 bis 11:30 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Montag, der 13.09.2021 von 8:00 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, der 14.09.2021 von 8:00 bis 11:30 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2022 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02.2022 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen
Grundschule stellen.

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt (wenn möglich bereits als Kopie)
· die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes,
· der Informationsbrief vom Amt für Schule,
· das ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Anmeldeformular,
· Ausweise der Sorgeberechtigten,
· Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht (Eheurkunde der Eltern, wenn die Ehe vor Geburt des Kindes geschlossen    wurde oder Sorgerechtserklärung),
· Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung oder gerichtliche Entscheidung),
· Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Schulanmeldung vornehmen kann, bringen Sie bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mit.

Zuständige Grundschule
Nähere Informationen zur zuständigen Grundschule erhalten Sie im Informationsbrief oder
unter https://www.leipzig.de/schulanfaenger
Rückstellung
Kinder, die im letzten Schuljahr durch die Schulleitung zurückgestellt wurden, sind erneut an der zuständigen Grundschule anzumelden.

Stadt Leipzig                                      
Amt für Schule